Ausgabe August 2010

Passend auch zur Compliance

„Dies ganze Gerede um Compliance sowie damals die Grundwertediskussion geht mir auf die Nerven und ist eigentlich etwas für Weicheier. Bestechung und Erpressung haben längst ihren festen Platz im Wettbewerb eingenommen. Was wir brauchen, sind Leute, die damit umgehen können”, meinte ein Teilnehmer in der monatlich stattfindenden Branchen übergreifenden Gesprächsrunde für Unternehmensführer. Die Meinungen zu diesem Statement waren wie üblich geteilt, und zwar nicht in „Hardliner” und „Weicheier”, sondern in „Praktiker” und „Romantiker”.

Ein angestellter Geschäftsführer, der wegen seines Hanges zum Rande der Legalität von seinen anderen Gesprächsteilnehmern auf Distanz gehalten wurde, fügte zum Thema „Einstellung geeigneter Personen” an: es komme für die Einstellungsentscheidung im Wesentlichen darauf an, dass die Persönlichkeit in das Gefüge des Unternehmens passe. Weniger ausschlaggebend seien Qualifikation oder gar verifizierbare Bewerbungsunterlagen. Er selbst nämlich hatte auf Veranlassung seines befreundeten Vorgesetzten dessen Freund, der seine Position verloren hatte, in das Unternehmen eingestellt, obwohl die Bewerbungsunterlagen den Tatbestand des Einstellungsbetruges erfüllt hatten.

Der Verzicht auf Compliance würde für diesen Fall bedeuten, dass Kriminelle Kriminelle einstellen, nur weil diese angeblich gut ins Unternehmen, in Wirklichkeit kongenial zueinander passen. Die Kriminellenrate in den Unternehmensführungen würde steigen. Die Einstellenden, die auf Einstellungsbetrüger hereinfallen, würden selbst zu betrogenen Betrügern. Die Unternehmenseigner jedoch sind immer die Betrogenen. Eine Kette ohne Ende. Auf diese Weise könnte ein Kriminalitätspakt in Unternehmen zu Lasten der Inhaber entstehen.

Deshalb muss Compliance mit Unternehmensethik ausgefüllt und durchgesetzt werden, damit die Unternehmensführungen und natürlich auch die Belegschaften mit ehrenhaften Persönlichkeiten ausgestattet werden, zu denen wiederum ehrenwerte Leute passen. Aufgrund ihrer Charakterstabilität sind sie in der Lage, der Korruption innerhalb und außerhalb des Unternehmens den Kampf anzusagen.

Auf jeden Topf passt ein Deckel, in jedes Unternehmen eine Führungskraft; aber die Anforderungen an „passen” sind in beiden Fällen grundverschieden. Deshalb ist „passend zum Unternehmen” bei Personaleinstellungen nicht wertfrei zu definieren, sondern stets als „passend auch zur Compliance”.

Dr. Kurt Kettembeil